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Der WV Nord als Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung

Für diejenigen Mitgliedsgemeinden, die von einer Übertragungsmöglichkeit der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Verband Gebrauch machen und das Satzungsrecht mit übertragen, bedeutet dies die völlige Entbindung von der Abwasserbeseitigungspflicht. Die Wahrung des gemeindlichen Einflusses ist weiterhin durch die Mitgliedschaft bzw. entsprechendes Stimmrecht beim Wasserverband Nord gegeben.

Der Verband übernimmt die Herstellung und Unterhaltung aller technischen Anlagen sowie die Ermittlung der Gebühren und Beiträge und deren Einzug. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Schaffung einheitlicher Entsorgungsgebiete von mehreren Gemeinden (zur Niederschlagswasserbeseitigung und bei Schmutzwassereinrichtungen) möglich.

Grundlagen hierfür bilden

  • das Landeswassergesetz
  • das Wasserverbandsgesetz
  • die Satzung des Verbandes
  • die Satzung des Verbandes über den Anschluss an und die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen des WV Nord
  • die Allgemeinen Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB) zur Abwasserentsorgung
  • die Preisregelungen und Preisblätter zu den AEB´s (für Schmutz- u. Niederschlagswasserbeseitigung)

Gemeinden, die dem Verband die Abwasseraufgabe übertragen haben:
Bredstedt, Breklum, Struckum, Oeversee, Medelby, Freienwill, Großsolt, Handewitt, Eggebek, Langstedt, Wanderup, Jerrishoe, Jörl, Sollerup, Janneby, Süderhackstedt, Pellworm, Schafflund, Nordhackstedt, Großenwiehe, Lindewitt, Meyn, Hörup, Tastrup, Osterby, Högel, Holt, Böxlund, Jardelund, Sieverstedt, Goldelund, Ausacker und Havetoft. In den Gemeinden Achtrup, Bramstedtlund, Sprakebüll, Stadum und Tarp ist der WV Nord nur für die Hauskläranlagen zuständig.

Der WV Nord als Dienstleister für die Abwasserbeseitigung

Für Gemeinden, die dem Wasserverband Nord die Abwasseraufgabe nicht übertragen haben, kann der Wasserverband Nord einzelne technische oder adminstrative Aufgaben als Diensleister im Auftrag der einzelnen Gemeinde übernehmen. Mit den Gemeinden werden öffentlich-rechtliche Verträge für die Abrechnung von Abwassergebühren und Wartungsverträge für die Abwasseranlagen abgeschlossen. Zu den Leistungen gehören u.a.

  • 24h-Störungsdienst an 365 Tagen im Jahr mit 3 Bereichen
  • Steuerung und Überwachung sowie die Wartung der Abwasseranlagen und Schmutzwasserleitungen nach vorgegebenen Zeitplänen
  • Störungen werden behoben oder Reparaturen nach Absprache mit der Betreibergemeinde veranlasst, Vorsorgekontrollen durchgeführt
  • Abwasser-Hauanschlussabnahmen
  • Kontrolle und das Reinigen von Sandfängen und die Ermittlung von Schlammständen in Klärteichen
  • Sonderleisten, wie z.B. Kanalverfilmungen oder auch Fremdeinleiterkontrollen mit Nebelgeräten
  • Darstellung der Kanalnetze von Gemeinden auf vorhandenen digitalen Grundkarten und Einrichtung von Kanaldatenbanken
  • technische Hilfestellung für die Überwachung und Neugenehmigung von Öl- und Fett-Abscheidern

Administrative Betreuung

  • Übernahme der an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen bzw. noch anzuschließenden Grundstücke in eine EDV-Stammdatei
  • Abrechnung der Abwassergebühren mit den Grundstückseigentümern für Haupt- und Zwischenerhebungen (Abgabenbescheide) einschl. Inkasso- und Mahnverfahren
  • Erstellung von Jahresberichten und Wirtschaftsplänen
  • Führung des notwendigen Schriftverkehrs mit Grundstückseigentümern und Behörden
    Abrechnung der Sonderleistungen