Für diejenigen Mitgliedsgemeinden, die von einer Übertragungsmöglichkeit der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Verband Gebrauch machen und das Satzungsrecht mit übertragen, bedeutet dies die völlige Entbindung von der Abwasserbeseitigungspflicht. Die Wahrung des gemeindlichen Einflusses ist weiterhin durch die Mitgliedschaft bzw. entsprechendes Stimmrecht beim Wasserverband Nord gegeben.
Der Verband übernimmt die Herstellung und Unterhaltung aller technischen Anlagen sowie die Ermittlung der Gebühren und Beiträge und deren Einzug. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Schaffung einheitlicher Entsorgungsgebiete von mehreren Gemeinden (zur Niederschlagswasserbeseitigung und bei Schmutzwassereinrichtungen) möglich.
Grundlagen hierfür bilden
Gemeinden, die dem Verband die Abwasseraufgabe übertragen haben:
Bredstedt, Breklum, Struckum, Oeversee, Medelby, Freienwill, Großsolt, Handewitt, Eggebek, Langstedt, Wanderup, Jerrishoe, Jörl, Sollerup, Janneby, Süderhackstedt, Pellworm, Schafflund, Nordhackstedt, Großenwiehe, Lindewitt, Meyn, Hörup, Tastrup, Osterby, Högel, Holt, Böxlund, Jardelund, Sieverstedt, Goldelund, Ausacker und Havetoft. In den Gemeinden Achtrup, Bramstedtlund, Sprakebüll, Stadum und Tarp ist der WV Nord nur für die Hauskläranlagen zuständig.
Für Gemeinden, die dem Wasserverband Nord die Abwasseraufgabe nicht übertragen haben, kann der Wasserverband Nord einzelne technische oder adminstrative Aufgaben als Diensleister im Auftrag der einzelnen Gemeinde übernehmen. Mit den Gemeinden werden öffentlich-rechtliche Verträge für die Abrechnung von Abwassergebühren und Wartungsverträge für die Abwasseranlagen abgeschlossen. Zu den Leistungen gehören u.a.
Administrative Betreuung