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Gartenwasserzähler oder Stallwasserzähler (Abzugszähler)

Mit nebenstehendem Formular können Sie Ihren Gartenzähler oder Stallwasserzähler melden, sofern Ihr Grundstück an die öffentliche/zentrale Schmutzwasserkanalisation angeschlossen ist. Bitte prüfen Sie vorab in nachstehender Liste, ob der Wasserverband Nord oder Ihre Gemeinde für den Abzugszähler zuständig ist.

Fragen und Antworten

In welcher Gemeinde ist der WV Nord nicht für Gartenzähler oder Stallwasserzähler zuständig?

In folgenden Gemeinden liegt die Zuständigkeit nicht beim Wasserverband Nord:

Gemeinde Zuständigkeit
Achtrup Amt Südtondern (Tel.: 04661-601-0)
Behrendorf Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0)
Bondelum Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0)
Bramstedtlund Amt Südtondern (Tel.: 04661-601-0)
Enge-Sande Zweckverband Wasserversorgung Drei Harden (Tel.: 04661-9622-29)
Harrislee Gemeinde Harrislee (Tel. 0461-706-0) 
Haselund Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0)
Kolkerheide Amt Mittleres Nordfriesland (Tel.: 04671-9192-0)
Ladelund Amt Südtondern (Tel.: 04661-601-0)
Löwenstedt Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0)
Nordstrandischmoor Amt Nordsee-Treene (Tel. 04842-9009-0)
Norstedt Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0)
Reußenköge Amt Mittleres Nordfriesland (Tel.: 04671-9192-0)
Sollwitt Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0)
Sönnebüll Amt Mittleres Nordfriesland (Tel.: 04671-9192-0)
Sprakebüll Amt Südtondern (Tel.: 04661-601-0)
Tarp Amt Oeversee (Tel. 04638-88-0)
Tarup/Sünderup TBZ-Flensburg (Tel. 0461-85-8000)
Viöl Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0)
Welchen Vorteil hat ein Garten- oder Stallwasserzähler?

Beim Garten- oder Stallwasserzähler handelt es sich um einen privaten Zähler, der die Wassermenge misst, die nicht in die Kanalisation eingeleitet wird. Für diese Wassermenge wird kein Schmutzwasserentgelt erhoben. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts pro m3 finden Sie hier: Abwasserpreise.

Wer darf einen Gartenzähler oder Stallwasserzähler installieren?

Der Einbau muss durch einen zugelassenen Installateur erfolgen. Der Einbau ist dem Wasserverband Nord mit dem oben stehenden Formular zu melden. Nur von einem zugelassenen Installateur fest installierte, geeichte und verplombte Zähler können von uns als Abzugszähler anerkannt werden.

Liste zugelassene Installateure (PDF)

Wie muss der Zähler installiert werden?

Der zugelassene Installateur hat den Zähler fest in das vorhandene Trinkwasserleitungssystem einzubauen. Fester Einbau bedeutet, dass der Zähler in die Leitung eingebaut wird, die direkt nach draußen zum Außenzapfhahn geht (siehe Einbauvorschrift Gartenzähler).

Alternativ kann der Zähler auch direkt unter dem Außenzapfhahn verplombt montiert werden. Es ist darauf zu achten, dass der Zähler leerlaufen kann, damit er bei Frost nicht kaputt friert. Gartenwasserzähler ohne Plombe, sogenannte "mobile Gartenwasserzähler" werden nicht anerkannt.

Die Zapfstelle (Wasserhahn) des Gartenwasserzählers darf sich nicht in Räumen mit Schmutzwasseranschlüssen befinden. Hinter der Zapfstelle dürfen sich keine Santäreinrichtungen befinden.

Wer trägt die Kosten des Zählers?

Die Kosten für Beschaffung, Installation und Eichung des Zählers müssen von Ihnen getragen werden. Für die Erstabnahme durch den WV-Nord wird ein Entgelt von 25,- € erhoben. Sofern eine Abnahme wiederholt werden muss, weil die Bedingungen für eine Abnahme nicht erfüllt wurden, fallen die 25,- € erneut an.

Für die Einrichtung, Abrechnung und für den nach Ablauf der Eichfrist erforderlichen Zählerwechsel des Abzugs- und Gartenzählers erhebt der WV-Nord zurzeit ein monatliches Entgelt von 1,- €/Zähler. Darin sind nicht enthalten die Behebung von Frostschäden, Leckagen und anderen Mängeln. 

Wie melde ich einen Gartenwasser-oder Stallwasserzähler ab?

Bitte teilen Sie uns die Abmeldung Ihres Zählers per Post, E-Mail, Fax oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kundendaten mit.

Rechnet sich ein Gartenwasser-oder Stallwasserzähler?

Die Schmutzwasserentgelte je m3 und ggf. die Grundgebühr für den Abzugszähler sind je nach Gemeinde oder Jahr unterschiedlich. Hinzu kommen Kosten für Beschaffung, Installation und Abnahme des Zählers. Ob sich der Einbau eines Gartenwasser- bzw. Stallwasserzählers für Sie rechnet, müssen Sie für sich persönlich anhand Ihres Garten- und Stallwasserbedarfs individuell abwägen.

Wie verhalte ich mich, wenn der Gartenzähler defekt ist?

Bei Schäden vor Ablauf der Eichfrist wenden Sie sich an einen zugelassenen Installateur. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen. Der Wechsel ist dem WV-Nord unverzüglich mit dem Formular zu melden. 

Beizufügen sind Fotos von der Einbausituation mit Zählernummer und Zählerstand. 

Ansprechpartner

Franziska Franzen

Abrechnung, Mahnwesen, Gartenzähler

 04638 - 8955-141