Die Niederschlagswassergebühr ist für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute und befestigte Flächen in die Kanalisation gelangt. Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr ist die Übermittlung des nebenstehenden Fragebogens durch den Grundstückseigentümer erforderlich.
Niederschlagswasser = Regen. Die Gebühr wird nicht erhoben, weil es regnet, sondern damit das Regenwasser abgeleitet werden kann und nicht Keller, Auffahrt etc. unter Wasser stehen. Dafür baut, pflegt und unterhält Ihr Verband alle Einrichtungen zur Sammlung, Reinigung und Rückhaltung von Regenwasser außerhalb Ihres Grundstückes.
Es ist nicht möglich, den von versiegelten Flächen in das Kanalnetz abfließenden Niederschlag zu messen. Daher bemisst sich die Niederschlagswassergebühr nach der bebauten oder versiegelten Fläche eines Grundstückes, von der das Regenwasser in den Kanal über eine Leitung oder oberflächlich z. B. über die Straße gelangen kann.
Von versiegelter Fläche sprechen die Fachleute, wenn das Wasser keine Chance hat, an Ort und Stelle zu versickern. Der Wasserverband kümmert sich mit seinen unterirdischen Leitungen sowie den oberirdischen Anlagen darum, dass das Niederschlagswasser von Ihrem Grundstück schnell und sicher abgeleitet wird. Befestigte und/oder bebaute Flächen auf Ihrem Grundstück können sein: Dächer (=Gebäudefläche), Terrasse, Auffahrt, Gehwege, Carport etc. Entsprechend zählen zu den nicht befestigten/versiegelten Flächen: Garten und Rasen.
Jeder Grundstückseigentümer erhält ein Anschreiben mit Fragebogen. Der Wasserverband bittet Sie im Fragebogen um einige Angaben zu Ihrem Grundstück. Füllen Sie den Bogen nach bestem Wissen und Gewissen aus und senden ihn an den Wasserverband zurück. Tipp: Ein Blick in Ihre Bauunterlagen dürfte für die meisten Antworten reichen.
Jein. Ja, wenn man den Preis pro m² innerhalb einer Gemeinde betrachtet. Nein, wenn man die Verschiedenheit der Grundstücke berücksichtigt. Für ein kleines Familiengrundstück zahlen Sie natürlich erheblich weniger als ein großer Gewerbebetrieb begleichen muss.
versiegelte Fläche x Preis pro m² = Gebühr pro Jahr.
Damit zahlt jeder entsprechend dem Verursacherprinzip. Gerechter geht es nicht. Die Gebühr pro m² Ihrer Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage unter Gebühren/Niederschlagswasser.
Bei Änderung der bebauten und versiegelten Flächen auf dem Grundstück ist dies dem Wasserverband zu melden. Hierzu senden Sie uns bitte den Niederschlagswasser-Fragebogen mit den neuen Daten ausgefüllt zu.