Logo Wasserverband Nord

Niederschlagswasser

Das Niederschlagswasserentgelt ist eine Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute und befestigte Flächen in die Kanalisation gelangt. Für die Festsetzung des Niederschlagswasserentgelts ist die Übermittlung des nebenstehenden Fragebogens durch den Grundstückseigentümer erforderlich.

Ausfüllbeispiel Fragebogen Niederschlagswasser (PDF)

Fragen und Antworten

Wozu wird ein Niederschlagswasserentgelt erhoben?

Niederschlagswasser = Regen. Das Entgelt wird nicht erhoben, weil es regnet, sondern damit das Regenwasser abgeleitet werden kann und nicht Keller, Auffahrt etc. unter Wasser stehen. Dafür baut, pflegt und unterhält Ihr Verband alle Einrichtungen zur Sammlung, Reinigung und Rückhaltung von Regenwasser außerhalb Ihres Grundstückes.

Was sind die Grundlagen für die Ermittlung des Niederschlagswasserentgelts?

Es ist nicht möglich, den von versiegelten Flächen in das Kanalnetz abfließenden Niederschlag zu messen. Daher bemisst sich das Niederschlagswasser-Entgelt nach der bebauten oder versiegelten Fläche eines Grundstückes, von der das Regenwasser in den Kanal über eine Leitung oder oberflächlich z. B. über die Straße gelangen kann.

Was ist eine versiegelte bzw. befestigte Fläche?

Von versiegelter Fläche sprechen die Fachleute, wenn das Wasser keine Chance hat, an Ort und Stelle zu versickern. Der Wasserverband kümmert sich mit seinen unterirdischen Leitungen sowie den oberirdischen Anlagen darum, dass das Niederschlagswasser von Ihrem Grundstück schnell und sicher abgeleitet wird. Befestigte und/oder bebaute Flächen auf Ihrem Grundstück können sein: Dächer (=Gebäudefläche), Terrasse, Auffahrt, Gehwege, Carport etc. Entsprechend zählen zu den nicht befestigten/versiegelten Flächen: Garten und Rasen.

Wie werden die Flächen für die Berechnung der Gebühr festgesetzt?

Jeder Grundstückseigentümer erhält ein Anschreiben mit Fragebogen. Der Wasserverband bittet Sie im Fragebogen um einige Angaben zu Ihrem Grundstück. Füllen Sie den Bogen nach bestem Wissen und Gewissen aus und senden ihn an den Wasserverband zurück. Tipp: Ein Blick in Ihre Bauunterlagen dürfte für die meisten Antworten reichen.

Bezahlen alle gleich viel?

Jein. Ja, wenn man den Preis pro m² innerhalb einer Gemeinde betrachtet. Nein, wenn man die Verschiedenheit der Grundstücke berücksichtigt. Für ein kleines Familiengrundstück zahlen Sie natürlich erheblich weniger als ein großer Gewerbebetrieb begleichen muss.

Wie wird das Entgelt berechnet?

versiegelte Fläche x Preis pro m² = Entgelt pro Jahr.

Damit zahlt jeder entsprechend dem Verursacherprinzip. Gerechter geht es nicht. Den Preis pro m² Ihrer Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage unter Preise /Niederschlagswasser.

Welche Änderungen muss ich dem Wasserverband Nord melden?

Bei Änderung der bebauten und versiegelten Flächen auf dem Grundstück ist dies dem Wasserverband zu melden. Hierzu senden Sie uns bitte den Niederschlagswasser-Fragebogen mit den neuen Daten ausgefüllt zu.

 

Ansprechpartner

Franziska Franzen

Abrechnung, Mahnwesen, Gartenzähler

 04638 - 8955-141