Mitglieder sind zur Zeit 68 Gemeinden aus den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg von der Flensburger Förde bis hin zu den Halligen im Nordfriesischen Wattenmeer.
Jede Gemeinde entsendet ein Mitglied sowie eine/n Vertreter/in in die Verbandsversammlung, die den Vorstand des Verbandes, bestehend aus 10 Vorstandsmitgliedern und dem Verbandsvorsteher, wählt. Der Vorstand bestellt den Geschäftsführer.
Die Verbandsversammlung tagt mindestens einmal jährlich.